Ex-SEC-Anwalt packt aus 

Warum Staking unter das Wertpapier-Recht fällt

Der SEC ist Staking schon lange ein Dorn im Auge. Die US-Börsenaufsicht verklagt rigoros Krypto-Anbieter, die diese Services anbieten. Zurecht? Ein Ex-SEC-Anwalt klärt auf.

Daniel Hoppmann
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SEC-Chef Gary Gensler

Beitragsbild: Picture Alliance

| SEC-Chef Gary Gensler mahnte immer wieder, dass Staking unter das Wertpapierrecht falle

In diesem Artikel erfährst du:

  • Welche Argumente die SEC beim Staking hervorbringt
  • Was ein Experte zu der Sichtweise der SEC sagt
  • Welche Entwicklungen Staking zu Gute kommen könnten

Krypto und die SEC: Eine Liebesbeziehung war das noch nie. Immer wieder schoss die US-amerikanische Börsenaufsicht gegen die Industrie. Mit Klagen, Verwarnungen und Bußgeldern. Ein Dorn im Auge der Behörde: Staking. Das Wegschließen von Token für den Erhalt von Rendite fällt für die SEC klar unter das Wertpapier-Recht der USA. Die Branche protestiert vehement gegen diesen Standpunkt und bringt eigene Argumente hervor, die die Sichtweise der SEC widerlegen sollen. Gegenüber BTC-ECHO stellt der Ex-SEC-Anwalt Howard Fischer klar: Die SEC hat wohl recht.

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