50/50? Was passiert mit Bitcoin bei der Scheidung?

Kryptowährungen haben in den letzten Jahren einen regelrechten Hype ausgelöst. Bitcoin ist die prominenteste und weltweit marktstärkste unter den Kryptowährungen und hat einigen vorausschauenden Investoren sehr hohe Gewinne beschert. Doch was passiert eigentlich mit meinen Bitcoin, wenn ich mich scheiden lasse? Muss ich die Hälfte meiner Gewinne dann an meinen Ex-Ehegatten abgeben? Zur Beantwortung dieser Fragen müssen wir uns zunächst mit dem Verfahren des Zugewinnausgleichs auseinandersetzen.

Niklas Clamann
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Scheidung

Beitragsbild: Shutterstock

Was bedeutet Zugewinnausgleich?

Vorab ist zu klären, was Zugewinnausgleich denn eigentlich bedeutet. Beim Verfahren des Zugewinnausgleichs geht es darum, den während der Ehezeit erwirtschafteten Zugewinn beider Ehegatten zum Ende der Ehe auszugleichen.

Um einen eventuellen Zugewinn zu berechnen, wird das Gesamtvermögen eines Ehegatten zum Anfangszeitpunkt, also zum Datum der Eheschließung, und zum Endzeitpunkt, also zum Datum der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten, in einem Vermögensverzeichnis aufgestellt und zusammengerechnet. Die Differenz zwischen dem zu beiden Zeitpunkten errechneten Vermögen ist der Zugewinn.

Vereinfachtes Beispiel: Ehegatte A hatte zum Datum der Heirat 1.000 Euro auf dem Konto und verfügte ansonsten über kein Vermögen. Zum Datum der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten hat Ehegatte A 5.000 Euro auf dem Konto und einen PKW im Wert von 6.000 Euro, also insgesamt 11.000 Euro. Die Differenz des Vermögens zu beiden Stichtagen, also 10.000 Euro, bilden den Zugewinn des Ehegatten A.

Zugewinnausgleich bedeutet nun, den Zugewinn beider Ehegatten gegenüberzustellen und auszugleichen. Die Differenz des Zugewinns beider Ehegatten wird hälftig geteilt und an den Ehegatten mit dem geringeren Zugewinn überwiesen. So wird der Zugewinn beider Ehegatten ausgeglichen, beide haben am Ende der Ehe nach durchgeführtem Zugewinnausgleich einen Zugewinn in gleicher Höhe.

Vereinfachtes Beispiel: Der Zugewinn von Ehegatte B beträgt nach Berechnung der Differenz zwischen Anfangs- und Endzeitpunkt 5.000 Euro. Der Zugewinn des Ehegatten A übersteigt den des Ehegatten B. Die Differenz beträgt hier 5.000 Euro. Die Hälfte von der Differenz, also 2.500 Euro, sind vom Ehegatten mit dem höheren Zugewinn, also von Ehegatte A, an den Ehegatten mit dem geringeren Zugewinn, also Ehegatte B zu überweisen. Ehegatte A hat von seinem Zugewinn in Höhe von 10.000 Euro also 2.500 Euro abgegeben und ihm verbleibt noch ein Zugewinn in Höhe von 7.500 Euro. Ehegatte B hat zu seinem Zugewinn in Höhe von 5.000 Euro von Ehegatte A noch 2.500 Euro überwiesen bekommen und somit am Ende ebenfalls eine Zugewinn in Höhe von 7.500 Euro.

Bitcoin werden beim Zugewinnausgleich berücksichtigt

Grundsätzlich gilt: Bitcoin werden genau wie Bankguthaben, PKW, Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen, Lottogewinne, Luxusgüter oder Unternehmensanteile dem Vermögen hinzugerechnet. Vermehrt sich mein Vermögen im Laufe der Ehezeit, erwirtschafte ich also einen Zugewinn, so wird dieser beim Zugewinnausgleich berücksichtigt.

Nach der obigen Erklärung wissen wir jetzt, dass alles, was ich zum Zeitpunkt der Eheschließung besitze, meinem Anfangsvermögen hinzugerechnet wird und somit nicht als Zugewinn zählt. Besitze ich also am Tag der Eheschließung Bitcoin im Wert von 50.000 Euro und sind diese am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags noch immer 50.000 Euro wert, so habe ich zumindest hinsichtlich meiner Bitcoin keinen Zugewinn erwirtschaftet.

Anders sieht es jedoch aus, wenn sich die Bitcoin im Wert steigern. Sind meine Bitcoin zum Endzeitpunkt 100.000 Euro wert, so habe ich allein durch meine Bitcoin einen Zugewinn in Höhe von 50.000 Euro erwirtschaftet, der im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt wird.

Mache ich durch meine Investition in Bitcoin jedoch Verluste, sind meine Bitcoin also zum Endzeitpunkt nur noch 40.000 Euro wert, so sind mir diese 10.000 Euro von einem eventuell ansonsten erwirtschafteten Zugewinn abzuziehen.

Wie sichere ich meine Bitcoin?

Entgegen der weit verbreiteten Ansicht, nach der bei jeder Scheidung immer auch das Vermögen beider Ehegatten aufgeteilt wird, findet der Zugewinnausgleich tatsächlich nur statt, wenn dies einer der beiden Ehegatten beantragt. Eine automatische Durchführung des Zugewinnausgleichs mit dem Ehescheidungsverfahren, wie es etwa beim Versorgungsausgleich der Fall ist, findet beim Zugewinnausgleich nicht statt. Das bedeutet, dass Sie auch Ihre durch Bitcoin eventuell erwirtschafteten Gewinne trotz Ehescheidung behalten können, wenn weder Sie noch Ihr Ehegatte einen Antrag auf Durchführung des Zugewinnausgleichs stellen.

Wer sich also trotz Scheidung mit seinem Ehegatten noch gut versteht und sich einig ist, dass keine Ansprüche gegen den jeweils anderen geltend gemacht werden sollen, der muss sich auch nicht um seine Bitcoin sorgen.

Zudem können Sie sich auch absichern, indem Sie und Ihr Ehegatte einen notariellen Ehevertrag oder aber eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen, in der die Durchführung des Zugewinnausgleichs für den Fall der Ehescheidung modifiziert oder ganz ausgeschlossen wird. Alternativ kann der Zugewinnausgleich im Ehescheidungsverfahren durch einen Vergleich vor Gericht modifiziert oder ausgeschlossen werden, wenn beide Ehegatten im Ehescheidungsverfahren anwaltlich vertreten sind. Eine Modifikation kann beispielsweise sein, dass beide Ehegatten vereinbaren, dass Bitcoin beim Zugewinnausgleich nicht berücksichtigt werden sollen.

Kann ich meine Bitcoin beim Zugewinnausgleich verstecken?

Wer jetzt auf die Idee kommt, seine Bitcoin im Falle der Durchführung des Zugewinnausgleichs einfach vor seinem Ehegatten zu verstecken, sollte diese ganz schnell wieder verwerfen.

Macht ein Ehegatte gegen den anderen Ehegatten im Rahmen des Zugewinnausgleichsverfahrens seinen gesetzlich festgestellten Auskunftsanspruch hinsichtlich des Vermögens geltend, so hat der beanspruchte Ehegatte sein gesamtes Vermögen offenzulegen. Verschweigt er dabei Teile seines Vermögens, begeht er Prozessbetrug. Damit macht er sich unter Umständen strafbar.

Über

Rechtsanwalt Niklas Clamann hat sich innerhalb des Familienrechts auf die Durchführung von Ehescheidungsverfahren spezialisiert.

Von seiner Kanzlei in Münster aus führt er bundesweit Ehescheidungsverfahren nach dem Prinzip der “Online Scheidung” durch.

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