- Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) leitet Ermittlungen gegen die in der Schweiz ansässige Pocket App GmbH ein. Das teilte die deutsche Regulierungsbehörde am 7. Juni mit.
- Laut BaFin besteht der Verdacht, das Unternehmen erbringe über deren Website “unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen”.
- Diese dürfen in Deutschland “nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten” werden. “Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben”, so die Behörde weiter.
- Jetzt wird geprüft, ob Pocket Bitcoin gegen deutsche Wertpapiergesetze verstößt. Das Unternehmen fungiert als Bitcoin-Only Handelsplattform. Nutzer können hier Fiatgeld via Banküberweisung in Bitcoin tauschen (und zurück).
- Da das Schweizer Unternehmen die Kryptowährungen ihrer Kunden nicht selbst verwahrt, müssen diese sich um eine mögliche Beschlagnahmung nicht sorgen. Neben Deutschland ist Pocket Bitcoin in 34 weiteren Ländern verfügbar.
- “Die BaFin hat eine Warnmeldung zu Pocket publiziert. Wir sind rechtskräftig von den Schweizer Behörden reguliert. Der Vorfall beeinträchtigt unseren Betrieb nicht”, so das Unternehmen auf Twitter.
- Dabei wichtig: Pocket Bitcoin ist nicht von der BaFin angeklagt. Die Behörde prüft lediglich die Übereinstimmung der Unternehmenspraxis mit dem Bundesgesetz.
- In den USA kam es hingegen diese Woche zu zwei großen Klagen gegen Binance und Coinbase.
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