- Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin wendet die von der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichten Leitlinien für den DLT-Wertpapierhandel “vollumfänglich in ihrer Aufsichtspraxis an”. Das verkündete sie in einer Pressemitteilung.
- Die Vorgaben der ESMA lassen den Wertpapierhandel auf Blockchains in Zukunft zu. Ob sich dies auch in der Praxis umsetzt, bleibt abzuwarten.
- “Mit den Leitlinien sollen innerhalb des Europäischen Finanzaufsichtssystems Praktiken für die Genehmigung von DLT-Infrastrukturen geschaffen werden”, heißt es bei der BaFin.
- Die EMSA unterscheidet dabei zwischen zwei Antragstellern. Es gibt eine Zulassung für Wertpapierfirmen und eine für Zentralverwahrer.
- Zuletzt hat die DekaBank eine Kryptoverwahrlizenz bei der BaFin beantragt. Mit dem Schritt will das Wertpapierhaus der Sparkassen institutionellen Kunden die Verwahrung von digitalen Assets über eine eigene Wallet ermöglichen.
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