3 Fragen an Christian Solmecke – Welches Recht gilt eigentlich im Metaverse?

Das Metaverse feiert Hochkonjunktur. Im Web 3.0 werden nicht nur Texte und Bilder von Nutzern geteilt, sondern auch virtuelle Gegenstände erschaffen und gehandelt. Man kann Grundstücke und Immobilien kaufen und sogar vermieten. Rechtsanwalt und YouTube-Star Christian Solmecke gibt Tipps zur virtuellen Parallelwelt.

Nicola Hahn
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Christian Solmecke

Beitragsbild: Wilde Beuger Solmecke

| Rechtsanwalt und YouTube-Star Christian Solmecke.

BTC-ECHO: Gilt im Metaverse internationales Recht, das Recht des Plattformbetreibers oder der Community oder sind es sonstige internationale Vereinbarungen?

Christian Solmecke: Zuletzt hörte ich tatsächlich vermehrt das Argument, dass das Projekt Metaverse dezentral sei und deswegen kein Recht gelte. Diese Ansicht ist natürlich nicht korrekt. Neben dem Recht des Herkunftslandes des im Einzelfall Betroffenen sowie dem Recht des Plattformbetreibers können auch internationale Vereinbarungen wie das UN-Kaufrecht die Rechtsbeziehungen auf vertraglicher Grundlage regeln. So könnte zum Beispiel ein Metaverse-eigener Nutzungsvertrag die Rechtsbeziehung regeln, welchen jeder Nutzer akzeptieren und einhalten müsste.

BTC-ECHO: Was muss beim Datenschutz und Urheberrecht beachtet werden? Welche Rolle kommt der Blockchain speziell in der Urheberrechtsfrage zu?

Christian Solmecke: Wir können heute nur erahnen, welche Möglichkeiten und Geschäftsmodelle sich im Metaverse entwickeln werden. Die sich stellenden rechtlichen Fragen werden aber ebenso vielfältig sein wie die Anwendungsmöglichkeiten des Metaverse selbst. Schließlich werden sich viele datenschutzrechtliche Fragen stellen, da völlig neue Daten, wie beispielsweise die Mimik und Gestik des Nutzers im Metaverse sowie über VR-Brillen auch Teile seines privaten Umfelds in der realen Welt, verarbeitet werden. Auch die Frage, welche datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten sich Plattformbetreiber und Unternehmen im Metaverse teilen, wird eine spannende Fragestellung sein, die es noch zu beantworten gilt. Insofern wird es umso wichtiger werden, Nutzer in verständlicher und unkomplizierter Weise über die jeweilige Verarbeitung ihrer Daten zu informieren.

Datenschutzerklärungen dürfen daher in Zukunft nicht mehr seitenlang sein, sondern müssen schnell und leicht zu verstehen sein. Hier sehe ich eine große Herausforderung auf uns zukommen. Eine weitere große Aufgabe wird es zudem sein, einen sicheren weltweiten Datentransfer zu gewährleisten. Da sich das Metaverse nämlich länder- und kontinentübergreifend abspielen wird, müsste künftig ein globales Mindestmaß an Datenschutz gewährleistet sein. Aus urheberrechtlicher Sicht drängt sich die Fragestellung auf, wie einem Käufer rechtskonform mitgeteilt werden kann, welche Rechte er mit dem Kauf seines digitalen Gegenstands genau erwirbt und welche Nutzungsbeschränkungen bestehen. Und was genau ist zu beachten, wenn im Metaverse reale Bauwerke oder andere geschützte Güter nachgebaut werden? Was ist zu beachten, wenn digitale Assets als NFTs verkörpert werden. Bis das Metaverse also wirklich zu unserem Alltag zählen wird, dürfte angesichts der komplexen Fragen noch eine ganze Zeit vergehen.

BTC-ECHO: Gibt es im Metaverse Hausrecht? Muss man Steuern zahlen für Einnahmen aus Vermietung?

Christian Solmecke: Auch im virtuellen Raum gibt es Eigentum beziehungsweise Besitz, weshalb sich auch Hausbesitzer, Mieter oder durch entsprechende Verträge berechtigte Nutzer parallel zur “wirklichen Welt” auf Besitzrechte bei der Ausübung des Hausrechts berufen. Man verfügt also tatsächlich über ein virtuelles Hausrecht. Technisch gesehen handelt es sich bei virtuellem Land um Non-fungible Token (NFTs). Und selbstverständlich hat die Finanzverwaltung die Absicht, auch in virtuellen Welten Steuern zu erheben. So hat zum Beispiel das Finanzgericht Köln bereits im Jahr 2019 entschieden, dass Vermietungen von NFT-Grundstücken in Metaversen umsatzsteuerpflichtig sein können. Hier sollten Nutzer also Vorsicht walten und sich entsprechend zuvor umfassend beraten lassen.

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Disclaimer

Dieser Artikel erschien bereits in der März-Ausgabe des BTC-ECHO Magazins.

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