Ende Juni löste eine Nachricht Euphoriewellen im deutschen Krypto-Space aus. Coinbase Germany, der deutsche Ableger des größten Tauschplatzes für digitale Assets in den USA, schaffte historisches, als die BaFin dem Unternehmen aus Wilmington die erste Lizenz zur Verwahrung von Kryptowerten in Deutschland genehmigte. Seitdem darf Coinbase Germany sich als erstes Unternehmen überhaupt “regulierter Kryptoverwahrer” im Sinne der deutschen Rechtslage nennen und somit Kryptowährungen zum Handel und Verwahren unter der Aufsicht der BaFin anbieten.
Die FDP Bundestagsfraktion stellte nun jedoch einen Verdacht auf, wonach die deutsche Finanzaufsichtsbehörde den Antrag von Coinbase bevorzugt behandelt haben könnte. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Partei hervor, die BTC-ECHO vorliegt. Demnach seien bis zur Erteilung der Lizenz am 28. Juni insgesamt 27 Anträge bei der BaFin eingegangen. Diese seien “grundsätzlich nach chronologischer Reihenfolge” bearbeitet worden. Das genaue Datum der Einreichung der Coinbase-Formulare nannte das BMF auf FDP-Anfrage nicht. Die Börse reichte ihr Gesuch aber als “eines der ersten” Krypto-Unternehmen bei der Aufsichtsbehörde ein, heißt es aus dem Finanzministerium. Für die FDP ergibt sich daraus eine Bevorzugung des Antrags, da im Grunde die vorher eingereichten Anliegen anderer Mitbewerber zuerst hätten bearbeitet werden müssen.
Auch Frank Schäffler, Bundestagsabgeordneter der FDP-Fraktion, zeigt sich vom Tempo des Genehmigungsverfahrens wenig beeindruckt. Gar von Wettbewerbsverzerrung ist die Rede. Gegenüber BTC-ECHO sagte er:
Die Bearbeitung der Erlaubnisanträge verläuft zu schleppend. Die BaFin verhindert so den Markteintritt innovativer Unternehmen. Gerade, wenn einige Unternehmen die Erlaubnis bekommen, während andere Monate darauf warten, drohen unfaire Wettbewerbsverzerrungen durch den Staat. Die Bundesregierung und die Finanzaufsicht sind so zunehmend zum Standortnachteil für Deutschland geworden. Die Krypto-Branche muss daher nach der Wahl endlich die notwendige Priorität haben.
Frank Schäffler gegenüber BTC-ECHO
BMF weist Coinbase-Vorwürfe zurück
In ihrem Antwortschreiben verteidigt sich das Bundesfinanzministerium. Die BaFin weiche vom chronologischen Bearbeitungsprinzip ab, wenn etwa erforderliche Nachweise oder Angaben nicht vorlägen.
Aus jedem Erlaubnisantrag können sich allerdings verschiedene regulatorische Detailfragen ergeben, welche einen unterschiedlich hohen Prüfaufwand nach sich ziehen.
BMF-Antwort zum Bevorzugungsvorwurf im Fall Coinbase
Darüber hinaus liegen bei Antragstellung regelmäßig nicht alle erforderlichen Angaben und Nachweise vor. Deshalb wird in einigen Fällen im Sinne des Effizienzgrundsatzes vom Prinzip der chronologischen Antragsbearbeitung abgewichen.
Im Fall von Coinbase hätten die notwendigen Unterlagen als Erstes vorgelegen, sodass hier die Entscheidungsfindung zuerst gefallen sei. Weitere Genehmigungen sollen in den nächsten Wochen folgen. Um welche Unternehmen es sich dabei genau handelt, geht aus dem Schreiben allerdings nicht hervor.