Nach eWpG Krypto-Wertpapierregister: Dieses FinTech beantragt jetzt eine Lizenz bei der BaFin

Das Frankfurter FinTech Cashlink wird zum Pionier. Als eines der ersten Unternehmen beantragt man die Führung eines Krypto-Wertpapierregisters bei der BaFin.

Daniel Hoppmann
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Das Logo der BaFin auf mehreren Papierseiten.

Beitragsbild: Shutterstock

Seitdem das “Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren” (eWpG) Anfang Juni dieses Jahres in Kraft getreten war, können nicht nur Urkunden von Schuldverschreibungen und in kleinerem Maße auch von Anteilsscheinen digital hinterlegt werden. Das Gesetz erweitert ferner das bestehende Zentralregister um ein Krypto-Wertpapierregister, in dem tokenisierte Wertpapiere (sogenannte “Security Token”) registriert werden. Damit sollte die Anlageklasse Börsen-tauglich gemacht werden.

Nun macht das Frankfurter FinTech Cashlink einen ersten Schritt im neuen regulatorischen Umfeld und hinterlegt bei der BaFin am 13. August eine Absichtsanzeige zum Führen eines Krypto-Wertpapierregisters. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. Laut eigenen Angaben ist es “eines der ersten” Unternehmen, das einen solchen Antrag bei der deutschen Finanzaufsichtsbehörde stellt. Die Roadmap ist dabei klar definiert. Zunächst erteilt die BaFin eine vorläufige Genehmigung zum Führen des Registers nach zwei Monaten. Danach möchte sich Cashlink noch in diesem Jahr um eine vollständige Lizenz bemühen. Allgemein zeigt man sich optimistisch. So kommentiert CEO Michael Duttlinger:

Durch das Gesetz ergeben sich spannende neue Möglichkeiten und wir begrüßen, dass der Gesetzgeber den Umbruch zu einem DLT-basierten Kapitalmarkt 2.0 vorantreibt.

Cashlink CEO Michael Duttlinger

Krypto-Gesetz erhält nicht nur Beifall

Das eWpG stieß in Politik und Wirtschaft jedoch nicht nur auf Beifall. Kritik äußerte beispielsweise die FDP und bemängelte vor allem die fehlende Berücksichtigung von digitalen Aktien. Auf Anfrage sieht auch Cashlink die Einbindung weiterer Finanzinstrumente für notwendig. Das Gesetz soll nach drei Jahren neu bewertet werden. Spätestens dann dürften wohl auch Aktien miteinbezogen werden.

Darüber hinaus sah Lutz Auffenberg, Gründer der FinTech-Kanzlei FinLaw, Defizite im Krypto-Wertpapierregister selbst. Vor allem die Zentralität des Registers stieß dem Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht sauer auf. Damals äußerte er sich gegenüber BTC-ECHO folgendermaßen:

Das Gesetz ist aus meiner Sicht allerdings gerade in Bezug auf Token-basierte Anleiheemissionen nicht der große Wurf, denn elektronische Wertpapiere und damit auch die neu geschaffene Sonderform der Krypto-Wertpapiere werden in zentrale Register bei speziell dafür zugelassenen Registerführern eingetragen werden müssen, um in den Genuss einer rechtlichen Gleichwertigkeit mit den klassischen Papierurkunden zu kommen.

Lutz Auffenberg, Gründer der FinTech-Kanzlei FinLaw

“eWpG ersetzt herkömmliche Ausgabe-Optionen nicht”

Dem widerspricht Benedikt Scheungraber. Das eWpG habe den bisherigen Ausgabeweg für Security Token nicht ersetzt, sondern nur ergänzt. Gegenüber BTC-ECHO meint der CMO von Cashlink:

Da das eWpG die Ausgabe von “normalen” Security Token ohne Registerführer nicht ausschließt, sehen wir hier nur Vorteile. Aus unserer Sicht können sich Emittenten und Plattformen ab sofort entscheiden, ob sie den neuen regulierten Weg mit mehr Sicherheit, aber auch etwas weniger Freiheiten, oder den alten Weg nutzen wollen. Wir werden auch in Zukunft unseren Kunden die Möglichkeit bieten, unsere Technologie für reine Security Tokens zu nutzen.

Benedikt Scheungraber, CMO bei Cashlink Technologies

Generell sieht Scheungraber im Krypto-Wertpapierregister vier konkrete Vorteile. Zum einen sei aus dem Gesetz heraus nun ein regulierter Registerführer entstanden, der auch für Fehler haftbar gemacht werden kann. Zum anderen biete das eWpG mehr Rechtssicherheit bei der Übertragung von Wertpapieren im Vergleich zu Security Token. Dies führe auch zu der Erschließung neuer Zielgruppen, meint der Cashlink CMO und verweist vor allem auf die Klientel der institutionellen Investoren. Abschließend ergeben sich laut Scheungraber auch neue Handelsmöglichkeit. Derzeit seien Krypto-Wertpapiere nur außerbörslich handelbar. Eine Öffnung für den organisierten Handel werde wohl nur für regulierte Krypto-Wertpapiere gelten.

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